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Heil- und Hilfsberufe: Wer ist Freiberufler?
Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer. Deshalb ist die Einstufung wichtig, ob eine gewerbliche Tätigkeit (gewerbesteuerpflichtig) oder eine freiberufliche Tätigkeit (nicht gewerbesteuerpflichtig) ausgeübt wird. Eine Abgrenzungshilfe bietet die Liste der sog. Katalogberufe, die im Einkommensteuergesetz aufgezählt sind. Zu diesen freiberuflichen Tätigkeiten gehört u.a. die Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Dentist, Krankengymnast und in ähnlichen Berufen. Daneben gibt es Berufsgruppen, die den Katalogberufen ähnlich sind und daher ebenfalls eine freiberufliche Tätigkeit ausüben:
- Altenpfleger, soweit keine hauswirtschaftliche Versorgung der Patienten erfolgt,
- Diätassistenten,
- Ergotherapeuten,
- Fußpfleger, medizinische,
- Hebammen/Entbindungspfleger,
- Krankenpfleger/Krankenschwestern, soweit keine hauswirtschaftliche Versorgung der Patienten erfolgt,
- Logopäden (Hinweis: Dagegen sind Sprachheilpädagogen, die keine Zulassung nach dem Logopäden- oder Heilpraktikergesetz haben, grundsätzlich gewerblich tätig. Ggf. kommt bei ihnen eine Qualifizierung als unterrichtende Tätigkeit in Betracht, was auch Auswirkungen auf die Rentenversicherungspflicht hat.),
- staatlich geprüfte Masseure, Heilmasseure, soweit sie nicht lediglich oder überwiegend kosmetische oder Schönheitsmassagen durchführen,
- medizinische Bademeister, soweit sie auch zur Feststellung des Krankheitsbefunds tätig werden oder persönliche Heilbehandlungen am Körper des Patienten vornehmen,
- medizinisch-technische Assistenten,
- Orthoptisten,
- Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten,
- Podologen,
- Rettungsassistenten,
- Zahnpraktiker.
Das Bundesfinanzministerium hat für dem Krankengymnasten ähnliche Tätigkeiten Folgendes festgelegt: Ihre Zulassung oder die regelmäßige Zulassung ihrer Berufsgruppe durch die gesetzlichen Krankenkassen ist ein ausreichendes Indiz dafür, dass ihre Tätigkeit der des Krankengymnasten ähnlich ist. Deshalb liegt auch bei ihnen eine freiberufliche, nicht gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit vor.
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